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      MEDIATION IST EIN PROZESS

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      „Dank dem Herz, Verstand und Einfühlungsvermögen von Frau Czech haben wir in fünf sehr intensiven Sitzungen eine auf unsere Bedürfnisse abgestimmte Mediationsvereinbarung erarbeitet, die Regelungen bezüglich aller Ansprüche beinhaltete, und die uns so diverse gerichtliche Anträge und Verfahren ersparte; der Scheidungstermin hat dann ganze 10 Minuten gedauert. Gerne haben wir Frau Czech anschließend zu einem Lunch eingeladen. “

       
      Massimo M. - Unternehmer, Hamburg

       

    • WANN KANN MEDIATION HELFEN?
       

      „Mediation bietet sich dort an, wo ein öffentliches Verfahren vermieden werden soll: ob bei innerbetrieblichen Konflikten oder familiären Problemen – mit maßgeschneiderten konstruktiven Lösungsansätzen kann ein Mediationsverfahren für Interessensausgleich sorgen – und das ganz abseits eines gerichtlichen Verfahrens.

       

      Alle an einem Konflikt beteiligten Parteien erarbeiten in der Mediation eine individuelle und einvernehmlich erarbeitete Lösung für den Konflikt."

       

      Anja Czech - Rechtsanwältin

      – Ihre Mediatorin in München

       

       

       

       

       

       

       

       

       

    • MEDIATION ARBEIT

       

      ​ Innerbetriebliche Konflikte

      ​ Mobbing

      ​ Konflikte mit Geschäftspartnern

      ​ Wirtschaftsmediation

       

      ​ Interkulturelle Wirtschaftsmediation

    • TÄTIGKEITSFELDER - MEDIATION

       

       

       

      Sowohl im Bereich der Familienmediation als auch im Arbeitsbereich liegt der Schwerpunkt unserer Kanzlei im deutsch-polnischen Rechtsverkehr. Es wird eine gemeinsam erarbeitete, selbstbestimmte Lösung herbeigeführt.

       

       

      MEDIATION FAMILIE

       

      Trennung & Scheidung

      Umgang

      Elterliche Sorge bei Kindern

      ​ Unterhaltszahlungen

      ​ Vereinbarungen zu Vermögensfragen

    • MEDIATION

       

      MEDIATION: FAMILIE. ARBEIT. WIRTSCHAFT.

       

       

       

      Hier geht es zur Erstberatung.

       

       

      INTERKULTURELLE MEDIATION

       

      Sie suchen einfühlsame und dennoch effziente Mediation? Dann sind Sie hier richtig.

       

      Das juristische Dienstleistungsangebot der Rechtsanwaltskanzlei Czech wird mit Mediation komplettiert. Freiwillig, einvernehmlich und fair erzielte Vereinbarungen und Lösungen münden bei uns im Abschluss einer Mediationsvereinbarung.

       

      Ob interkulturelle Mediation, Familienmediation, Wirtschaftsmediation – wir mediieren Ihre gemeinsame, selbstbestimmte Lösung.

       

      Interkulturelle Mediation gewinnt in unserer zunehmend mobilen, globalisierten interkulturellen Gesellschaft bei Konflikten am Arbeitsplatz oder aber im persönlichen Bereich zwischen Menschen mit unterschiedlicher kultureller Herkunft immer mehr an Bedeutung.

       

      Bei interkulturellen Konflikten geraten unterschiedliche Vorstellungen, Wahrnehmungsmuster, Verhaltensweisen und Empfindungen aneinander, so dass eine Beeinträchtigung erfolgt und Kultur eine Rolle spielt.

       

      Bei interkulturellen Konflikten werden häufig folgende Konfliktpotenziale genannt

       

      • ​ Sprachprobleme / Kommunikationskonventionen
      • ​ Unterscheide im Wertsystemen
      • ​ Interpretation und Wahrnehmung nach Kriterien eigener Kultur
      • ​ Vorurteile in interkulturellen Konfliktsituation

       

      Kulturelle Besonderheiten und Unterschiede bringen auch mit sich, dass mit einem anderen Begriffsverständnis des Wortes Konflikt zu rechnen ist, genauso wie von anderen akzeptierten Möglichkeiten der Konfliktbeilegung ausgegangen werden muss. Diese zu kennen, ist Teil unseres Ansatzes der interkulturellen Mediation.

       

      Der Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Wirtschaftsmediation zwischen Unternehmen im grenzüberschreitenden Business: Ihre Expertise für den deutsch-polnischen Markt macht Anja zu Ihrem Ansprechpartner, wenn es um rechtliche und interkulturelle Mediationsverfahren im deutsch-polnischen Wirtschaftssegment geht.

       

       

       

      WANN KANN EINE MEDIATION HELFEN?

       

       

      „Mediation bietet sich dort an, wo ein öffentliches Verfahren vermieden werden soll: ob bei innerbetrieblichen Konflikten oder familiären Problemen – mit maßgeschneiderten konstruktiven Lösungsansätzen kann ein Mediationsverfahren für Interessensausgleich sorgen – und das ganz abseits eines gerichtlichen Verfahrens.

       

      Alle an einem Konflikt beteiligten Parteien erarbeiten in der Mediation eine individuelle und einvernehmlich erarbeitete Lösung für den Konflikt."

       

      Anja Czech - Rechtsanwältin

      – Ihre Mediatorin in München

       

    • DIE KOSTEN IHRER MEDIATION.

       

      Die Mediation wird in unserer Kanzlei zu einem festen Stundensatz abgerechnet. Sie haben jederzeit die Kontrolle über die entstehenden Kosten. Dabei können die Medianten die Kostenverteilung gemeinsam festlegen. Es kann sowohl eine Kostenteilung oder aber Übernahme durch eine Person oder andere Instanz erfolgen.

       

      Nach Beendung der jeweiligen Mediationssitzung erfolgt die Vergütung des Mediators. Das hat den großen Vorteil, dass die Kosten überschaubar bleiben, da die Anzahl der Sitzungen - und damit auch die Kosten der Mediation - besser kalkulierbar sind.

       

      Sprechen Sie mich an, um gemeinsam herauszufinden, ob sich Ihr Fall für Mediation eignet.

    • MEDIATION.

      MEDIATION. FAMILE. ARBEIT. WIRTSCHAFT.

      Erstberatung wahrnehmen.

    Anwaltskanzlei Czech © 2019

     

    Rechtsanwältin
    Anja Czech

     

    Maximilianstrasse 2
    80539 München
    Tel.: +49 89 215282190

    Fax.: +49 89 215282197

     

    Umsatzsteuer ID: DE236915600

     

    Ich bin zugelassene Rechtsanwältin beim Landgericht München I und vertretungsberechtigt bei allen Amts-und Landgerichten der BRD. Der Titel Rechtsanwältin wird nach einem speziellen Zulassungsverfahren aufgrund deutscher Rechtsnormen verliehen.

     

    Rechtsanwaltskammer:

    Rain Anja Czech ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.

     

    Bildrechte via Unsplash oder Eigentum Anja Czech.

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    Rechtsanwältin
    Anja Czech
    
     
    
    Maximilianstrasse 2
    80539 München
    Telefon: 0049-89-51514953
    Fax.: 0049-89-54 8282 85
    
     
    
    Umsatzsteuer ID: DE236915600
    
     
    
    Ich bin zugelassene Rechtsanwältin beim Landgericht München I und vertretungsberechtigt bei allen Amts-und Landgerichten der BRD. Der Titel Rechtsanwältin wird nach einem speziellen Zulassungsverfahren aufgrund deutscher Rechtsnormen verliehen.
    
     
    
    Rechtsanwaltskammer:
    
    Rain Anja Czech ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
    
    Körperschaft des öffentlichen Rechts
    
     
    
    Tal 33, 80331 München
    
    Telefon: (089) 53 29 44-0
    
    Telefax: (089) 53 29 44-28
    
    E-Mail: info@rak-m.de
    
    De-Mail: info@rak-m.de-mail.de
    
     
    
    Berufliche Regelungen:
    
    RAin Czech trägt die Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin". Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
    
     
    
    Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
    
        Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
        Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
        Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
        Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
        Fachanwaltsordnung (FAO)
        Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
        Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) (Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 4 Satz 2 GwG)
        Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
        Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung
    
     
    
    Die Regelungen können direkt über die Verlinkungen bzw. bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de abgerufen werden.
    
     
    
    Berufshaftpflichtversicherung:
    
     RAin Anja Czech führt eine Berufshaftpflichtversicherung bei der
    
     ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf, die in Europa gültig ist. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten.
    
     
    
    Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
    
     
    
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