Familienrechtliche Ansprüche entstehen nicht nur bei Trennung oder Scheidung und nicht nur innerhalb einer Familie im engeren Sinne (Ehepartnerbeziehung, Eltern-Kind-Beziehung). Familienrechtliche Ansprüche sind auch weitergehende Verwandtenansprüche sowie Ansprüche unter Partnern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Wir bieten eine individuelle, kompetente Rechtsberatung bei:
- Scheidungen
- Unterhaltsrecht (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhalt der mit dem Vater des Kindes nicht verheirateter Mutter)
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Verfahrenspflegschaft und Umgangspflegschaft
- Eheliches Güterrecht
- Hausratsteilung
- Versorgungsausgleich
- Adoptionsverfahren, Annahme als Kind mit Auslandsbezug
- Vaterschaftsfeststellung
Internationale Rechtsbezüge und Hilfestellung im polnischen Familienrecht sowie Kooperation mit polnischen Kollegen/Notaren/Dolmetschern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Polen und Deutschland gehören zu unserem Service.
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